Website Check · Datenverwaltung

Ihre Daten. Ihre Entscheidung.

Verwenden Sie Ihren separat gespeicherten Verwaltungsbeleg für Löschung oder Zweckwiderruf. Der Beleg ermöglicht keinen Berichtabruf.

Eine Löschung betrifft immer alle gespeicherten Prüf- und Kandidatendaten. Ein Widerruf lässt den Bericht bis zu dessen Ablauf bestehen. Bereits versandte Postfachkopien benötigen einen zusätzlichen manuellen Bearbeitungsschritt.

Beleg nicht mehr vorhanden? Kontaktieren Sie uns über den Datenschutzkontakt. Wir prüfen Ihre Berechtigung angemessen. Zurück zum Website Check.

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